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Ehrenordnung des

SV Lokomotive Altenburg e. V.

 

 

1. Der SV Lokomotive Altenburg e.V.  ehrt  Mitglieder die sich um den Sport und das Vereinsleben besonders verdient gemacht haben.

 

2. Es können auch Personen geehrt werden, die nicht Mitglied des SV Lokomotive  Altenburg e. V. sind, sich jedoch um den Sport außergewöhnliche Verdienste erworben haben.

 

3. Um Zweck und Wert der Ehrung des SV Lokomotive Altenburg im höchsten Maß zu wahren, wird ein besonderer Maßstab angelegt. Die zur Ehrung vorgeschlagenen Personen müssen die vorgeschriebenen Richtlinien erfüllen.

 

4. Richtlinien

Ehrungen können erfolgen:

 

4.1. bei sportlichen Leistungen,

 

mit den Vereinsehrennadeln in Gold, Silber oder Bronze auf Grundlage nachfolgender Tabelle:

 

 

Bronze

Silber

Gold

Deutsche Meisterschaft

1x 1.Platz

2x 1.Platz

3x 1.Platz

Europameisterschaft

1x 2. - 3.Platz

1x 1.Platz

2x 1.Platz

Weltmeisterschaft

Teilnahme

1x 2. - 3.Platz

1x 1.Platz

Olympische Spiele

Kader

Teilnahme

1x 1. - 3.Platz

 

 

4.2. bei Verdiensten

 

Die Vereins-Ehrennadel in Bronze kann einmalig an Personen verliehen werden:

  • welche sich um den Sport und in verantwortlichen Funktionen (Übungsleiter, Trainer,  Kampfrichter, etc. ) besonders verdient gemacht haben,
  • oder nach einer 15- jährigen leitenden Tätigkeit (Vorstand, Abteilungsvorstand, Kassenprüfer) im Verein.

 

Die Vereins-Ehrennadel in Silber kann an Personen verliehen werden:

  • oder nach einer 20- jährigen leitenden Tätigkeit (Vorstand, Abteilungsvorstand, Kassenprüfer) im Verein.

 

Die Vereins-Ehrennadel in Gold kann an Personen verliehen werden:

  • oder nach einer 25- jährigen leitenden Tätigkeit (Vorstand, Abteilungsvorstand, Kassenprüfer) im Verein.

 

Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die sich in verantwortlichen Funktionen im Verein und in außergewöhnlichem Maße um den Verein und Sport verdient gemacht haben.

 

Zum Ehrenvorsitzenden kann eine Person ernannt werden, die sich als langjähriger früherer Vorsitzender des Vereines SV Lokomotive Altenburg in außergewöhnlichen Maßen um den Verein und Sport verdient gemacht hat. Ehrenvorsitzender beinhaltet den Status Ehrenmitglied.

 

4.3. bei Mitgliedschaft

 

Die Vereinsehrennadel in Bronze kann bei 20- jähriger , ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen werden.

 

Die Vereinsehrennadel in Silber kann bei 25- jähriger , ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen werden.

 

Die Vereinsehrennadel in Gold kann bei 30- jähriger , ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen werden.

 

4.4. Inhalt der Ehrungen

I.

die Vereinsehrennadel in

Bronze

Anstecknadel in Bronze und

Vereinsurkunde

II.

die Vereinsehrennadel in 

Silber

Anstecknadel in Silber und

Vereinsurkunde

III.

die Vereinsehrennadel in

Gold

Anstecknadel in Gold und

Vereinsurkunde

IV. die Ernennung zum Ehrenmitglied Ehrenteller mit dem Namen des Ehrenmitgliedes und Ehrenurkunde
V. die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden Ehrenteller mit dem Namen des Ehrenmitgliedes und Ehrenurkunde

                                                                                                             

5. Ehrungen können nur auf schriftlichen Antrag erfolgen und werden vom Vorstand  genehmigt. Die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden können nur durch den erweiterten Vorstand erfolgen.

 

6. Verleihungsrecht

 

Das Verleihungsrecht zu Ehrungen nach 4 hat der Vorstand.

Das Recht auf Verleihung kann durch Beschluss des Vorstandes an eine dritte Person übertragen werden.

 

7. Alle auftretenden, in der Ehrenordnung nicht benannten Probleme werden durch Beschluss des erweiterten Vorstandes geregelt.

 

8. Sollte eine Bestimmung  dieser Ehrenordnung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen  hiervon nicht berührt.

Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem gewollten Ziel am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken, die sich in dieser Ordnung herausstellen sollten.

Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

9. Die Ehrenordnung tritt mit der Beschlussfassung des erweiteten Vorstands vom 27.03.2008 zum 01.04.2008 in Kraft.